Allgemeine Geschäftsbedingungen
Internethandel Helbig, Inhaber Julian Helbig, Im Delmegrund 8, 27243 Harpstedt (Marke „Helbig eCom Solutions“, nachfolgend „Anbieter“). Erklärungen in Textform, auch Kündigungen, richtest du an [email protected] oder an die vorstehende Anschrift. Telefon: +49 1523 4796448. Stand: August 2026.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Leistungen des Anbieters. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Gewerbetreibende, Selbstständige, juristische Personen), nicht an Verbraucher. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen in Textform ausdrücklich zustimmt. Vor Vertragsschluss weist der Kunde seine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit nach, etwa durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der Anbieter kann die Aufnahme der Arbeit bis zum Vorliegen des Nachweises zurückstellen. Bleibt der Nachweis trotz Aufforderung aus, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten und erstattet gezahlte Beträge vollständig.
§ 1a Rangfolge der Vertragsbestandteile
Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: zuerst das individuelle Angebot samt Leistungsschein, dann der Rahmenvertrag mit seinen Anlagen, danach diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Individuelle Abreden haben in jedem Fall Vorrang.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
Der Anbieter erbringt Dienst- und Werkleistungen im Bereich Kundengewinnung: Aufbau und Betrieb eines digitalen Akquise-Systems (unter anderem Website/Funnel, CRM-Einrichtung, Automatisierung, Follow-up und optional Werbeanzeigen-Betreuung), im Angebot als „Das Coaching-Akquise-System“ bezeichnet. Zur laufenden Betreuung gehört ein monatlicher Kennzahlenbericht. Der Anbieter ist Dienstleister und kein Anbieter von Fernunterricht oder Ausbildung im Sinne des FernUSG. Es werden keine Lehrgänge, Kurse oder Zertifizierungen geschuldet. Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen. Er bleibt Vertragspartner und hat deren Leistungen wie eigene zu vertreten.
§ 3 Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Die Annahme erfolgt durch Erklärung in Textform oder durch Zahlung der Aufbaugebühr. Liegt der Nachweis nach § 1 bei Zahlungseingang noch nicht vor, fordert der Anbieter ihn an und erstattet gezahlte Beträge vollständig, wenn der Nachweis ausbleibt.
§ 4 Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die einmalige Aufbaugebühr (Setup) ist zu 100 % im Voraus per Überweisung fällig. Mit der Arbeit beginnt der Anbieter, sobald die Zahlung eingegangen ist und der Nachweis nach § 1 vorliegt.
- Die monatliche Betreuung (Retainer) ist monatlich im Voraus per Überweisung fällig.
- Die eingesetzte Software sowie ein etwaiges Werbebudget laufen auf Rechnung bzw. Zahlungsmittel des Kunden. Verbrauchsabhängige Leistungen können mit einem Aufschlag weiterberechnet werden. Eine Vorfinanzierung durch den Anbieter erfolgt nicht.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 4a Zahlungsverzug und Leistungsverweigerung
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, kann der Anbieter die laufende Betreuung nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum Ausgleich einstellen. Die Vergütungspflicht für diesen Zeitraum bleibt bestehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Konten, die auf den Namen des Kunden laufen, tastet der Anbieter dabei nicht an.
§ 5 Preisanpassung
Die Vergütung für die laufende Betreuung kann der Anbieter frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal jährlich anpassen. Eine Anpassung wird mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt. Erhöht sich die Vergütung um mehr als fünf Prozent, kann der Kunde den Vertrag in Textform zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung kündigen. Die Kündigung muss dem Anbieter bis zum Tag vor dem Inkrafttreten zugehen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Die Preise der eingesetzten Drittanbieter-Software legt allein der jeweilige Anbieter fest.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte und Freigaben bereit und hinterlegt ein gültiges Zahlungsmittel für die Software. Verzögert sich die Mitwirkung, verschiebt sich der Zeitplan entsprechend; der Aufbau kann bis zur vollständigen Mitwirkung pausieren.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Die monatliche Betreuung wird mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten ab Bereitstellung des Systems geschlossen. Die Vergütungspflicht für die Betreuung beginnt mit der Bereitstellung, nicht bereits mit Vertragsschluss. Danach läuft sie auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Die Software kann der Kunde jederzeit selbst kündigen, da sie auf sein Zahlungsmittel läuft. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Kündigt der Kunde eine Werkleistung vor Fertigstellung ohne wichtigen Grund (§ 648 BGB), behält der Anbieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt. Nach § 648 Satz 3 BGB wird vermutet, dass dem Anbieter für den noch nicht erbrachten Teil fünf Prozent der darauf entfallenden Vergütung zustehen. Beiden Seiten steht der Nachweis offen, dass der tatsächliche Betrag höher oder niedriger liegt.
§ 8 Drittanbieter-Software
Die Leistungserbringung nutzt Software von Drittanbietern. Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Preisänderungen dieser Plattformen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Der Anbieter ist Dienstleister für Einrichtung und Betrieb, nicht Wiederverkäufer im rechtlichen Sinne. Kündigt der Kunde die eingesetzte Software, kann die monatliche Betreuung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erbracht werden; die Vergütungspflicht endet dann mit dem nächstmöglichen Kündigungstermin der Betreuung.
§ 9 Automatisierung und KI
Die eingesetzte Software enthält KI-Funktionen. Im Standardumfang richtet der Anbieter die Abläufe mit festen, vom Kunden freigegebenen Texten ein; eine eigenständig formulierende KI wird ohne gesonderte Vereinbarung nicht aktiviert.
Aktiviert der Kunde KI-Funktionen selbst oder beauftragt er ihre Einrichtung, richtet der Anbieter zugleich die nach Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 erforderliche Offenlegung ein, dass die Kommunikation mit einem KI-System erfolgt. Betreiber im Sinne der Verordnung bleibt der Kunde. Er verantwortet den laufenden Einsatz, die ausgespielten Inhalte sowie weitere Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten, insbesondere bei KI-generierten Bild-, Ton- und Videoinhalten.
§ 10 Leistungszusage, keine Erfolgsgarantie
Der Anbieter sichert die saubere, funktionsfähige Einrichtung des vereinbarten Systems zu (Leistungszusage): Steht das System nicht innerhalb von 30 Tagen nach Vorliegen aller Mitwirkungsleistungen bereit, bessert der Anbieter ohne weitere Betreuungskosten nach. Umfang und zeitliche Grenze der Nacharbeit richten sich nach den Regelungen des Rahmenvertrags zur Nacherfüllung, soweit ein solcher geschlossen ist, im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Weitergehende Ansprüche wegen Verzögerung der Einrichtung bestehen nicht; § 16 bleibt unberührt. Ein bestimmter Umsatz, eine bestimmte Anzahl an Terminen oder Kunden wird ausdrücklich nicht geschuldet und nicht garantiert. Der wirtschaftliche Erfolg hängt vom Angebot, Verkauf und Markt des Kunden ab.
§ 11 Abnahme
Soweit Werkleistungen geschuldet sind, meldet der Anbieter die Fertigstellung in Textform zur Abnahme an. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder benennt konkrete Mängel in Textform. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Abnahmeaufforderung ausdrücklich hin. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Nimmt der Kunde das System produktiv in Betrieb, gilt es ebenfalls als abgenommen.
Die Abnahme wird an folgenden Punkten gemessen:
- Die Website ist live erreichbar und auf mobilen Geräten fehlerfrei bedienbar.
- Eine Testanfrage läuft vollständig durch: Formular abgesendet, Kontakt im System angelegt, automatische Erstreaktion innerhalb von fünf Minuten.
- Eine Terminbuchung ist ohne Rückfrage möglich, erzeugt einen Eintrag im Kalender des Kunden und löst vor dem Termin mindestens eine Erinnerung aus.
- Die Nachfass-Strecke löst nachweislich aus und ist im Verlauf dokumentiert.
- Die Einweisung hat stattgefunden und der Kunde hat Zugriff auf alle Konten.
Die versandabhängigen Punkte setzen funktionsfähige Drittanbieter-Software sowie ausreichendes Guthaben auf den Konten des Kunden voraus (§ 8). Sind diese fünf Punkte erfüllt, gilt die Einrichtung als vertragsgemäß erbracht. Die Zusage bezieht sich auf die Funktionsfähigkeit der eingerichteten Abläufe, nicht auf Anzahl oder Qualität eingehender Anfragen.
§ 11a Mängelrechte
Zeigt sich nach der Abnahme ein Mangel der Werkleistung, hat der Kunde ihn in Textform anzuzeigen und dem Anbieter Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlgeschlagen ist, der Anbieter sie ernsthaft und endgültig verweigert oder sie dem Kunden unzumutbar ist, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu. Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Inhalten und an der Konfiguration seiner eigenen Konten ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Zwecke seines eigenen Geschäftsbetriebs, soweit die Inhalte nicht auf Drittanbieter-Lizenzen beruhen. Vorlagen, Automationsstrukturen und Know-how des Anbieters verbleiben beim Anbieter; der Kunde darf sie im Rahmen seines Systems nutzen, aber nicht weitergeben oder nachbauen lassen.
§ 12a Vertragsende, Datenexport und Software-Zugang
Domain, Werbekonto und Kalender laufen auf Konten des Kunden und bleiben nach Vertragsende unverändert bei ihm. Die Oberfläche der eingesetzten Plattform stellt der Anbieter über seine Lizenz in einem eigenen Unterkonto bereit. Endet der Vertrag, endet auch der Zugang zu diesem Unterkonto.
Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anforderung einen Export der im Unterkonto gespeicherten Kontakt-, Termin- und Verlaufsdaten in einem gängigen Dateiformat bereit. Die Anforderung ist bis zum Ende des Vertrags in Textform zu stellen, der Export erfolgt innerhalb von 14 Tagen und ist einmalig kostenfrei. Danach löscht oder übergibt der Anbieter die Daten nach den Regeln des Auftragsverarbeitungsvertrags.
Will der Kunde die Plattform weiter nutzen, kann er dort eine eigene Lizenz abschließen. Ein Anspruch auf Übertragung des Unterkontos oder der vom Anbieter erstellten Automationsstrukturen in eine fremde Lizenz besteht nicht, soweit die Lizenzbedingungen des Plattformanbieters dem entgegenstehen.
§ 13 Inhalte des Kunden und Freistellung
Der Kunde stellt Texte, Bilder, Logos, Videos und sonstige Inhalte bereit und sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und die Inhalte keine Rechte Dritter und keine gesetzlichen Vorgaben verletzen, insbesondere nicht das Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und Heilmittelwerberecht. Der Anbieter prüft vom Kunden gelieferte Inhalte nicht auf ihre rechtliche Zulässigkeit. Werden wegen dieser Inhalte Ansprüche Dritter gegen den Anbieter geltend gemacht, stellt der Kunde den Anbieter davon frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und trifft ohne Abstimmung kein Anerkenntnis und keinen Vergleich. Für Angebot, Preisangaben und Werbeaussagen auf seiner eigenen Website bleibt der Kunde verantwortlich.
§ 14 Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsinformationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort, solange die Informationen nicht offenkundig sind. Zugangsdaten werden nur an Personen weitergegeben, die sie zur Leistungserbringung benötigen.
§ 15 Referenznennung
Der Anbieter darf Namen und Logo des Kunden nach Abschluss des Aufbaus als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen. Ergebnisse, Zahlen, Bildschirmfotos oder Zitate des Kunden veröffentlicht der Anbieter ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung.
§ 16 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt. Für Sperrungen, Ablehnungen oder Richtlinienänderungen von Plattformen (z. B. Meta, Google) haftet der Anbieter nicht. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden für die Wiederherstellung entstanden wäre.
§ 17 Kein Widerrufsrecht
Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein Verbraucher-Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB.
§ 18 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) geschlossen.
§ 19 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
Änderungen dieser Bedingungen für laufende Verträge bietet der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung und auf das Widerspruchsrecht weist der Anbieter im Angebot gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum geplanten Inkrafttreten kündigen. Änderungen des Leistungsumfangs und der Vergütung sind auf diesem Weg nicht möglich, dafür gelten § 2 und § 5.
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag kann der Kunde nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Der Anbieter darf den Vertrag mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat in Textform auf ein Unternehmen übertragen, das seinen Geschäftsbetrieb fortführt; der Kunde kann in diesem Fall zum Übertragungszeitpunkt kündigen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Wird die Leistung durch höhere Gewalt (zum Beispiel Ausfälle von Plattformen oder Netzen, Streik, behördliche Anordnungen) erheblich erschwert oder unmöglich, ist der Anbieter für deren Dauer von der Leistungspflicht befreit; vereinbarte Zeiträume verlängern sich entsprechend.
