Internethandel Helbig, Inhaber Julian Helbig, Im Delmegrund 8, 27243 Harpstedt (Marke „Helbig eCom Solutions“, nachfolgend „Anbieter“). Stand: Juli 2026.
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Leistungen des Anbieters. Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (Gewerbetreibende, Selbstständige, juristische Personen), nicht an Verbraucher. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
Der Anbieter erbringt Dienst- und Werkleistungen im Bereich Kundengewinnung: Aufbau und Betrieb eines digitalen Akquise-Systems (unter anderem Website/Funnel, CRM-Einrichtung, Automatisierung, Follow-up und optional Werbeanzeigen-Betreuung), im Angebot als „Das Coaching-Akquise-System“ bezeichnet. Der Anbieter ist Dienstleister und kein Anbieter von Fernunterricht oder Ausbildung im Sinne des FernUSG. Es werden keine Lehrgänge, Kurse oder Zertifizierungen geschuldet.
Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden (Auftragsbestätigung, Rechnung oder Zahlung) zustande.
Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte und Freigaben bereit und hinterlegt ein gültiges Zahlungsmittel für die Software. Verzögert sich die Mitwirkung, verschiebt sich der Zeitplan entsprechend; der Aufbau kann bis zur vollständigen Mitwirkung pausieren.
Der Retainer ist mit einer Frist von 30 Tagen kündbar, sofern nicht ausdrücklich eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Die Software kann der Kunde selbst kündigen, da sie auf sein Zahlungsmittel läuft. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
Die Leistungserbringung nutzt Software von Drittanbietern. Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Preisänderungen dieser Plattformen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Der Anbieter ist Dienstleister für Einrichtung und Betrieb, nicht Wiederverkäufer im rechtlichen Sinne.
Der Anbieter sichert die saubere, funktionsfähige Einrichtung des vereinbarten Systems zu (Leistungszusage): Steht das System nicht innerhalb von 30 Tagen nach Vorliegen aller Mitwirkungsleistungen bereit, bessert der Anbieter ohne weitere Betreuungskosten nach, bis es funktioniert. Ein bestimmter Umsatz, eine bestimmte Anzahl an Terminen oder Kunden wird ausdrücklich nicht geschuldet und nicht garantiert. Der wirtschaftliche Erfolg hängt vom Angebot, Verkauf und Markt des Kunden ab.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die Nutzungsrechte an dem für ihn aufgebauten System (Website, Konfiguration, Automatisierungen), soweit diese nicht auf Drittanbieter-Lizenzen beruhen. Vom Anbieter eingesetzte generische Vorlagen und Know-how verbleiben beim Anbieter.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für Sperrungen, Ablehnungen oder Richtlinienänderungen von Plattformen (z. B. Meta, Google) haftet der Anbieter nicht.
Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein Verbraucher-Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) geschlossen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Wird die Leistung durch höhere Gewalt (zum Beispiel Ausfälle von Plattformen oder Netzen, Streik, behördliche Anordnungen) erheblich erschwert oder unmöglich, ist der Anbieter für deren Dauer von der Leistungspflicht befreit; vereinbarte Zeiträume verlängern sich entsprechend.